Allgem. Bedingungen für die Benutzung der Schießanlagen
Standgebühr für einmaliges Schießen:
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Alle auswärtigen Schützen sind grundsätzlich mit voller Anschrift im Schießbuch bzw. in der Schießliste einzutragen. Vor dem Eintrag muss das Vorliegen einer Versicherung durch Mitgliedsausweis, Jagdschein o.ä. belegt werden. Bei fehlendem Nachweis ist der Schütze eigenverantwortlich und selbsthaftend.
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Es darf nur mit rechtlich zugelassenen Waffen und entsprechender Munition geschossen werden. Die Verwendung wieder geladener Munition ist gestattet und liegt im vollen Verantwortungsbereich des Schützen.
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Die maximale Schießzeit auf dem 100m-Stand beträgt 30 Minuten.
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Die Benutzung von halbautomatischen Langwaffen ist auf dem 100m-Stand bis auf Widerruf erlaubt, Kurzwaffen sind verboten.
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Der Schütze haftet für alle verursachten Schäden an Inventar und Schießanlage, bei Beschädigung des 100m Zugseiles bzw. Tragseiles wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 120€ bzw. 200€ erhoben.
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Evtl. Vorschäden sind vor Schießbeginn zu melden.
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Die eingeteilte Schießaufsicht ist weisungsbefugt und kann bei Zuwiderhandlungen die Schützen ohne Vorverwarnung vom Schießen ausschließen. Beim Beschießen von externen Zielen erfolgt Standverweis.
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Mit dem Eintrag in das Schießbuch oder in die Schießliste erkennt der Schütze die Schießbedingungen, insbesondere die Privathaftung für verursachte Personen- und Materialschäden, in vollem Umfange an.